Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen

Regesten der Landgrafen von Hessen

1490 Januar 8

Die von Buseck erhalten die Burg Alten-Buseck

Regest-Nr. 7685

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Darmstadt, A 5, Nr. 45/8, angehängtes Siegel fehlt.
Revers: Staatsarchiv Darmstadt, A 5, Nr. 45/9, mit angehängtem beschädigten Siegel des Werner von Buseck.
Abschriften: Staatsarchiv Darmstadt, E 14 G, Nr. 2/1 fol. 63r-v.
Regesten: Wolf, Lehenhof Landgraf Wilhelms III. S. 43, Nr. 167.
Regest
Landgraf Wilhelm [III.] belehnt die Vettern und Brüder Werner, Heinrich, Werner und Johann von Buseck mit der Burg zu Alten-Buseck und dem halben Zehnten zu Wieseck samt Zubehör, wie ihre +Vorfahren und sie diese von den +Vorfahren des Landgrafen zu Lehen trugen, als Mannlehen. Außerdem erhalten sie einen Burgsitz zu Staufenberg mit Zubehör, den ebenfalls ihre +Vorfahren besaßen. Die Burg Alten-Buseck soll Offenhaus des Landgrafen bleiben. Wenn sie die Burg versetzen oder verkaufen müssen, hat der Landgraf ein Vorkaufsrecht. Falls dies nicht wahrgenommen wird, haben sie die Burg an ihre gnossen abzugeben, die sie dann wieder als Lehen empfangen müssen.
Fritag nach der heiligen drier konige tage.
Nachweise

Weitere Personen

Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Buseck, Werner von · Buseck, Heinrich von · Buseck, Johann [IV.] von

Weitere Orte

Alten-Buseck (Gem. Buseck), Burg · Wieseck, Zehnte · Staufenberg

Sachbegriffe

Lehen · Belehnungen · Lehensurkunden · Vettern · Brüder · Verwandte · Burgen · Zehnte · Lehen, erbliche · Mannlehen · Burgsitze · Öffnungsverträge · Öffnungsrechte · Pfandschaften · Lehen, Auslösen von · Verkäufe · Vorkaufsrechte · Genossen, Verkauf an

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Wolf, Lehensurkunden 2

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 7685 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/7685> (Stand: 27.04.2024)