Regesten der Landgrafen von Hessen
1490 Januar 8
Die von Buseck erhalten die Burg Alten-Buseck
Regest-Nr. 7685
- Überlieferung
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Ausfertigung: Staatsarchiv Darmstadt, A 5, Nr. 45/8, angehängtes Siegel fehlt.
Revers: Staatsarchiv Darmstadt, A 5, Nr. 45/9, mit angehängtem beschädigten Siegel des Werner von Buseck.Abschriften: Staatsarchiv Darmstadt, E 14 G, Nr. 2/1 fol. 63r-v. Regesten: Wolf, Lehenhof Landgraf Wilhelms III. S. 43, Nr. 167. - Regest
- Landgraf Wilhelm [III.] belehnt die Vettern und Brüder Werner, Heinrich, Werner und Johann von Buseck mit der Burg zu Alten-Buseck und dem halben Zehnten zu Wieseck samt Zubehör, wie ihre +Vorfahren und sie diese von den +Vorfahren des Landgrafen zu Lehen trugen, als Mannlehen. Außerdem erhalten sie einen Burgsitz zu Staufenberg mit Zubehör, den ebenfalls ihre +Vorfahren besaßen. Die Burg Alten-Buseck soll Offenhaus des Landgrafen bleiben. Wenn sie die Burg versetzen oder verkaufen müssen, hat der Landgraf ein Vorkaufsrecht. Falls dies nicht wahrgenommen wird, haben sie die Burg an ihre gnossen abzugeben, die sie dann wieder als Lehen empfangen müssen.
Fritag nach der heiligen drier konige tage. - Nachweise
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Weitere Personen
Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Buseck, Werner von · Buseck, Heinrich von · Buseck, Johann [IV.] von
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Weitere Orte
Alten-Buseck (Gem. Buseck), Burg · Wieseck, Zehnte · Staufenberg
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Sachbegriffe
Lehen · Belehnungen · Lehensurkunden · Vettern · Brüder · Verwandte · Burgen · Zehnte · Lehen, erbliche · Mannlehen · Burgsitze · Öffnungsverträge · Öffnungsrechte · Pfandschaften · Lehen, Auslösen von · Verkäufe · Vorkaufsrechte · Genossen, Verkauf an
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Wolf, Lehensurkunden 2
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 7685 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/7685> (Stand: 27.04.2024)