Südhessisches Flurnamenbuch
Dung
- Deutung
- Zu mhd. tunge st. F. ‚Dung, Dünger‘. Dungweg ist ein Begriff aus dem Nachbarschaftsrecht. Er zielt auf ein Sondernutzungsrecht für Grundstücksinhaber, die keine direkte Anbindung an öffentliche Wege haben und beinhaltet die Erlaubnis, den Dung über die benachbarten Grundstücke hinweg zu transportieren. - Der auch formal auffällige FlN Dünger in Ober-Kainsbach könnte sich auch auf den Ort des Zentgerichts beziehen.
- Literatur
- Müller (1937), S. 522; Lexer 2, 1569; Kluge/Seebold 199; DWB Neub. 6, 1496 f.; SHessWb 1, 1828, PfälzWb 2, 617; Vielsmeier (1995), S. 112 s. u. Dungweg; Tiefenbach (1980), S. 52 f. 〈für die Seitenangaben sind die im Quellen- und Literaturverzeichnis (PDF) aufgeführten Ausgaben maßgeblich〉
- Vernetzung
- MHFB: → Dung; DWB: → dung; Lexer: → dung; PfälzWb: → dung; Wörterbuchnetz: → Dung
- Referenz
- Vgl. Dungau.