Südhessisches Flurnamenbuch
Weibel
- Deutung
- Zum FamN Weibel oder zu der zu Grunde liegenden Amtsbezeichnung mhd. weibel st. M. ‚Gerichtsbote‘.
- Literatur
- Lexer 3, 735; DWB 14, 1, 1, 377 f. 〈für die Seitenangaben sind die im Quellen- und Literaturverzeichnis (PDF) aufgeführten Ausgaben maßgeblich〉
- Vernetzung
- MHFB: → Weibel; DWB: → weibel; Lexer: → weibel; Wörterbuchnetz: → Weibel
- Referenz
- Vgl. Weimelt.