Südhessisches Flurnamenbuch
Wehre
- Deutung
- Zu mhd. wer, were st. F. ‚Gewährung‘, dazu nhd. die konkrete Bedeutung ‚Anteil an der Mark (Ackerland, Wald, Wiese), der dem Vollbauern gewährleistet war‘. Wehre meint daher ursprünglich das Nutzungsrecht eines Bauern an der Allmende und dann auch diese selbst. Nur die Simplexbelege im Fem. lassen sich eindeutig von den Wehr-Namen in der Bedeutung ‚Stauwehr‘ trennen. Das Rechtswort Wehre ist älter als (spät-)ahd. mhd. wer, were st. N. ‚Flusswehr, Mühlenwerk‘. Es ist in späterer Zeit auch gelegentlich, wie in Einhausen, mit Wehr N. oder Landwehr F. vermischt worden. Neben der Leitform were stehen mit Worre bzw. Wörren Varianten mit Rundung des Stammvokals.
- Literatur
- Lexer 3, 767; DWB 13, 760 f. s. u. Währe; HessFlNAtl K. 5; Dittmaier (1963), S. 333, Ramge (1979), S. 293; Fecher (1942), S. 35 u. S. 37. 〈für die Seitenangaben sind die im Quellen- und Literaturverzeichnis (PDF) aufgeführten Ausgaben maßgeblich〉
- Vernetzung
- DWB: → waehre; Wörterbuchnetz: → Wehre
- Referenz
- Vgl. Gewähr · Landwehr · Wehr · Wehrung.