Südhessisches Flurnamenbuch
Prior
- Deutung
- Zu mhd. prîor st. M. ‚Klostervorsteher, Vertreter des Abts‘, einer Übernahme von gleichbedeutend mittellat. prior, eigentlich ‚der Erste, Vordere‘. Die FlN beziehen sich auf geistlichen Besitz, in Geinsheim wohl auf einen Prior des Klosters Jakobsberg.
- Literatur
- Müller (1937), S. 215; Lexer 2, 296; Pfeifer 2, 1043; DWB 7, 2132, DFWB 2, 665 f.; SHessWb 1, 1120, PfälzWb 1, 1230. 〈für die Seitenangaben sind die im Quellen- und Literaturverzeichnis (PDF) aufgeführten Ausgaben maßgeblich〉
- Vernetzung
- DWB: → prior; Lexer: → prior; PfälzWb: → prior; Wörterbuchnetz: → Prior