Südhessisches Flurnamenbuch
Landwehr
- Deutung
- Zu mhd. lantwer st. F., lantgewer, lantgewere st. sw. F. ‚Landesverteidigung; Befestigung an der Landesgrenze‘. Die Landwehren waren Verteidigungsanlagen von Siedlungen oder größeren Gebieten (im letzteren Fall meist, aber nicht immer an den Grenzen eines Territoriums gelegen) und bestanden aus undurchdringlichen Hecken (Gebücken), Pfählen, Wällen bzw. trockenen oder wassergefüllten Gräben. Bei den historischen Belegen fällt auf, dass sich die Form mit kollektiviertem GT (Landgewehr) fast nur im Nordosten des Untersuchungsgebiets findet; sie stehen damit im Zusammenhang mit dem rezenten Verbreitungsschwerpunkt dieser Form (allerdings mit neutralem Genus) im Rheingau-Taunus-Gebiet und in der Wetterau.
- Literatur
- Lexer 1, 1824 u. 1832, Baufeld 156; Kluge/Seebold 502; DWB 6, 149; SHessWb 4, 111, HessNassWb 2, 22, PfälzWb 4, 755 u. 760; HessFlNAtl K. 137; Dittmaier (1963), S. 177, Ramge (1979), S. 190, Vielsmeier (1995), S. 299; Jost (1942), S. 63. 〈für die Seitenangaben sind die im Quellen- und Literaturverzeichnis (PDF) aufgeführten Ausgaben maßgeblich〉
- Vernetzung
- HNWB: → Landwehr; DWB: → landwehr; PfälzWb: → landwehr; Wörterbuchnetz: → Landwehr
- Referenz
- Vgl. Gebück · Land.