Südhessisches Flurnamenbuch
Kanzler
- Deutung
- Wo nicht zum FamN Kanzler, dort zu der zu Grunde liegenden Tätigkeitsbezeichnung ahd. kanzellâri, mhd. kanzelære st. M. ‚Hofbeamter, Sekretär, Vorsteher von Behörden‘, einer Entlehnung aus lat. cancellarius.
- Literatur
- Gottschald 280; Starck/Wells 321, Lexer 1, 1511; Kluge/Seebold 424; DWB 5, 181; SHessWb 3, 1092. 〈für die Seitenangaben sind die im Quellen- und Literaturverzeichnis (PDF) aufgeführten Ausgaben maßgeblich〉
- Vernetzung
- DWB: → kanzler; Wörterbuchnetz: → Kanzler