Südhessisches Flurnamenbuch
Gegraben
- Deutung
- Gegraben ist Partizip 2 zum starken Verb ahd. mhd. graben. Dabei zeigen die Belege von 1346 und 1516 den Übertritt zur Flexion der schwachen Verben. Durch Graben und Hacken wurde das Ödland kultiviert.
- Literatur
- Karg-Gasterstädt/Frings 4, 388 f., Lexer 1, 783 u. 1, 1064; Ramge (1979), S. 130 s. u. Grab. 〈für die Seitenangaben sind die im Quellen- und Literaturverzeichnis (PDF) aufgeführten Ausgaben maßgeblich〉
- Vernetzung
- Lexer: → gegraben; Wörterbuchnetz: → Gegraben
- Referenz
- Vgl. Graben (Zwingenberg).