| ID | 1919 |
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| Anschrift heute | Neue Mauerstraße 3, Stallgebäude hinten an den Seitenbau rechts |
| Type | Nebengebäude |
| Lage anzeigen | |
| Kunstgeschichtliche Bewertung | neutral / nicht bewertet |
| Gehört zu |
| Plans | Zeichnung zu einem geplanten Unterstellraum für einen Kraftwagen auf der Besitzung des Hermann Ludtmann, Spenglermeister, 5. März 1931 (Ansicht [vom Hof], Seitenansicht, Querschnitt, Grundriss, Lageplan) |
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| Name | Stallgebäude / Autogarage |
| Bauart | siehe Feld "Bemerkungen" |
| Dachdeckung | k. A. |
| Notes | In der Baubeschreibung zum Baugesuch des Hermann Ludtmann vom 5. März 1931 heißt es u. a.: Das in der Westecke meines Baugrundstückes liegende unbenutzte Stallgebäude soll zum Unterstellraum für einen Kraftwagen umgebaut werden. Die massiven Umfassungswände bleiben bestehen. Die Vorderwand wird herausgenommen und durch eine einen Stein starke Ziegelsteinwand ersetzt. [...]. Das Dach wird entsprechend umgeändert. Der über dem Unterstellraum liegende kleine Bodenraum wird zur Aufbewahrung kleiner Eisenteile benutzt. [...]." |
| Veränderungen am Bauwerk | Einbau einer Autogarage (1931) |
| Miscellaneous | Die Bauakte enthält auch ein Schreiben der städtischen Baupolizeiverwaltung vom 30. Februar 1930, in welchem die Behörde dem Spenglermeister und Installateur Hermann Ludtmann untersagt, die Torfahrt unter einer Wohnung des Vorderhauses weiterhin als Abstellplatz für ein Kraftfahrzeug zu nutzen. Darin wird u. a. ausgeführt: "Die in letzter Zeit vorgekommenen Brände in Autogaragen veranlassen uns, gegen die Hausbesitzer, bei denen Kraftfahrzeuge in unvorschriftsmäßigen Räumen unter Wohnungen eingestellt sind, Auflage wie folgt zu erteilen: Der Raum, den Sie als Unterstellraum für ein Kraftfahrzeug benutzen, entspricht in keiner Weise den Bestimmungen der Reg. Polizeiverordnung über Einrichtung von Autogaragen vom 13. Oktober 1926. Da der Raum außerdem aber unter einer Wohnung liegt, kann er, mit Rücksicht auf die für die Bewohner bestehende Gefahr, nicht länger als Unterstellraum für ein Kraftfahrzeug geduldet werden. Es wird Ihnen deshalb mit sofortiger Wirkung untersagt, den Raum weiterhin als Autogarage zu benutzen. [...]." |
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| Besitzer | Ludtmann, Hermann (Spenglermeister und Installateur, 1931) |
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| Other Persons | Ludtmann, Franz (Installateur, 1930) |
| Sources | StA HG, A 03, Nr. 557 |
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