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Neue Mauerstraße 3, Stallgebäude hinten an den Seitenbau rechts

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Basisdaten
ID

1919

Anschrift heute

Neue Mauerstraße 3, Stallgebäude hinten an den Seitenbau rechts

Typ

Nebengebäude

Lage anzeigen

Orthofoto
Liegenschaftskarte
ATKIS 1:10.000

Kunstgeschichtliche Bewertung

neutral / nicht bewertet

Gehört zu

Neue Mauerstraße 3, Hauptgebäude

Bauakten
Pläne

Zeichnung zu einem geplanten Unterstellraum für einen Kraftwagen auf der Besitzung des Hermann Ludtmann, Spenglermeister, 5. März 1931 (Ansicht [vom Hof], Seitenansicht, Querschnitt, Grundriss, Lageplan)

Bezeichnung

Stallgebäude / Autogarage

Bauart

siehe Feld "Bemerkungen"

Dachdeckung

k. A.

Bemerkungen

In der Baubeschreibung zum Baugesuch des Hermann Ludtmann vom 5. März 1931 heißt es u. a.: Das in der Westecke meines Baugrundstückes liegende unbenutzte Stallgebäude soll zum Unterstellraum für einen Kraftwagen umgebaut werden. Die massiven Umfassungswände bleiben bestehen. Die Vorderwand wird herausgenommen und durch eine einen Stein starke Ziegelsteinwand ersetzt. [...]. Das Dach wird entsprechend umgeändert. Der über dem Unterstellraum liegende kleine Bodenraum wird zur Aufbewahrung kleiner Eisenteile benutzt. [...]."

Veränderungen am Bauwerk

Einbau einer Autogarage (1931)

Weitere Angaben
Sonstiges

Die Bauakte enthält auch ein Schreiben der städtischen Baupolizeiverwaltung vom 30. Februar 1930, in welchem die Behörde dem Spenglermeister und Installateur Hermann Ludtmann untersagt, die Torfahrt unter einer Wohnung des Vorderhauses weiterhin als Abstellplatz für ein Kraftfahrzeug zu nutzen. Darin wird u. a. ausgeführt: "Die in letzter Zeit vorgekommenen Brände in Autogaragen veranlassen uns, gegen die Hausbesitzer, bei denen Kraftfahrzeuge in unvorschriftsmäßigen Räumen unter Wohnungen eingestellt sind, Auflage wie folgt zu erteilen: Der Raum, den Sie als Unterstellraum für ein Kraftfahrzeug benutzen, entspricht in keiner Weise den Bestimmungen der Reg. Polizeiverordnung über Einrichtung von Autogaragen vom 13. Oktober 1926. Da der Raum außerdem aber unter einer Wohnung liegt, kann er, mit Rücksicht auf die für die Bewohner bestehende Gefahr, nicht länger als Unterstellraum für ein Kraftfahrzeug geduldet werden. Es wird Ihnen deshalb mit sofortiger Wirkung untersagt, den Raum weiterhin als Autogarage zu benutzen. [...]."

Personen und Firmen
Besitzer

Ludtmann, Hermann (Spenglermeister und Installateur, 1931)

Weitere Personen

Ludtmann, Franz (Installateur, 1930)

Nachweise
Quellen

StA HG, A 03, Nr. 557

Empfohlene Zitierweise
„Neue Mauerstraße 3, Stallgebäude hinten an den Seitenbau rechts“, in: Digitales Gebäudebuch Bad Homburg <https://www.lagis-hessen.de/de/purl/resolve/subject/dgb/id/1919> (aufgerufen am 05.05.2026)