Topografie des Nationalsozialismus in Hessen
Darmstadt, Sondergericht
- Darmstadt, Gemeinde Darmstadt, Stadt Darmstadt | Historisches Ortslexikon
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Kategorie:
Justiz
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Subkategorie:
Gericht
- Nutzungsgeschichte ↑
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Objektbeschreibung:
Auf Grundlage einer Verordnung vom 21. März 1933 richtete der NS-Staat das Sondergericht Darmstadt ein. Die Arbeitsaufnahme erfolgte bereits am 5. April. Letztmalig fällte das Gericht am 21. März 1945 ein Urteil.
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Beschreibung:
NS-Sondergerichtsverfahren zeichneten sich durch die gerichtliche Unanfechtbarkeit der Entscheidungen und beschleunigte Durchführbarkeit der Strafprozesse aus. Als ein Instrument des „Dritten Reiches“ zielten sie vielerorts darauf, die politische Opposition – insbesondere die KPD und SPD und deren Anhängerschaften – zu bekämpfen. Dies galt für den ehemaligen Volksstaat Hessen und sein Darmstädter Sondergericht in besonderer Weise. So erlebte letzteres innerhalb der ersten circa zwölf Monate der NS-Herrschaft eine Flut an Strafverfahren gegen Kommunisten. Bis Ende 1933 wurde gegen mehrere hundert Personen Klage erhoben. Grundlage für die Klageerhebung waren Vergehen wie die Nichtablieferung von Waffen, illegaler Sprengstoffbesitz, die Herstellung oder Verbreitung von Flugblättern und andere Tätigkeiten für die verbotene KPD. Eine ähnliche Verfahrensdichte wie 1933 wurde erst 1943 wieder erreicht, als infolge der drohenden Kriegsniederlage abermals Zeiten der politischen Instabilität einsetzten. Insgesamt wurden am Sondergericht Darmstadt 2.044 Verfahren durchgeführt, von denen jedoch nur 1.635 mit 2.316 Angeklagten überliefert sind.
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Bemerkungen:
Aufgrund einer Weisung des Staatskommissars für das Polizeiwesen in Hessen (Werner Best) vom März 1933 übernahm das Sondergericht Darmstadt die Bearbeitung von Strafsachen, die andernorts zumeist in der Zuständigkeit der politischen Senate der Oberlandesgerichte verblieben.
Ebenfalls 1933 öffnete auch das Sondergericht Frankfurt am Main seine Pforten.
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Nutzungsanfang (früheste Erwähnung):
5. April 1933
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Nutzungsende (späteste Erwähnung):
21. März 1945
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Orte:
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Sachbegriffe:
Gericht · Justiz · Verfolgung
- Nachweise ↑
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Literatur:
- Hirsch, Das Sondergericht Darmstadt. Zwischen vorauseilendem Gehorsam und widerstrebender Gefolgschaft
- Arenz-Morch: Justiz und politische Polizei – „Schutzhaft“ im KZ Osthofen und Strafverfahren vor dem Sondergericht Darmstadt
- Form, Politische NS-Justiz in Hessen. Die Verfahren des Volksgerichtshofs, der politischen Senate der Oberlandesgerichte Darmstadt und Kassel 1933-1945 sowie Sondergerichtsprozesse in Darmstadt und Frankfurt/M. (1933/34), S. 77-104
- Form, Der politische Widerstand im Spiegel der NS-Justiz in Hessen, S. 45 f.
- Hirsch, Die Sondergerichte Darmstadt und Frankfurt/M. im Rahmen der politischen NS-Strafjustiz
- Krause-Schmitt, Heimatgeschichtlicher Wegweiser zu Stätten des Widerstandes und der Verfolgung 1933–1945, Bd. 1, S. 160
- Zitierweise ↑
- „Darmstadt, Sondergericht“, in: Topographie des Nationalsozialismus in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/nstopo/id/1631> (Stand: 26.11.2022)