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Grabdenkmäler

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Eppsteinischer Keller Hennig Seiler 1601, Diedenbergen

Diedenbergen · Gem. Hofheim am Taunus · Main-Taunus-Kreis | Historisches Ortslexikon
Standort | Merkmale | Beschreibung | Inschrift | Nachweise | Zitierweise
Standort

Standort:

Diedenbergen

Gebäude / Areal:

Diedenbergen (Hofheim), Evangelische Pfarrkirche

Merkmale

Datierung:

1603

Typ:

Grabplatte

Erhaltung:

verloren

Beschreibung

Beschreibung:

Grabplatte des eppsteinischen Kellers Hennig Seiler.1) Es handelte sich ausweislich der in die Kirchenchronik um 1700 eingefügten Zeichnung und ihrer Kommentierung um eine Umschriftplatte vor dem Altar, wobei die Grabinschrift (A) in einer Zeile auf der Randleiste vierseitig umlief; sie war verdeckt. Im Feld der Platte befand sich ein Rundmedaillon, darin zwei Wappenschilde; noch im Medaillon über den Wappen verzeichnete der Gewährsmann die Fürbitte, nicht Initialen zu den Wappen. Darunter deutet er ein weiteres Inschriftenfeld in querrechteckigem Rahmen an, das jedoch leer gelassen ist.2) Die Form der Kartusche sieht aus wie bei Bronzeauflagen.


  1. Freundl. Hinweis von Wolfgang Gabriel, Stuttgart, auf die Kirchenchronik.
  2. Schütz, Vom Wolf 385 deutete das Rechteckfeld unrichtig als Indiz dafür, „dass dieser Teil der Grabplatte zur Zeit der Zeichnung bereits abgetreten war“.

Geschlecht, Alter, Familienstand:

männliche Person(en)

Enthaltene Wappen:

unbekannt4)

unbekannt5)


  1. Ein Mann, ein nicht identifizierbares Objekt mit der Rechten über die Schulter haltend. Gabriel kennt einen Heinrich Seiler, Rentmeister und Amtmann in Grebenau, der einen Bogenschützen im Wappen führte.
  2. Eine Wolfsangel.

Dargestellte Personen:

Der Gewährsmann zeigte Ligaturen an und eine Lücke beim Vornamen des Verstorbenen. Es handelte sich um Hennig Seiler, der in der Korrespondenz des Hauses Hessen-Darmstadt mit dem Keller zu Braubach bei der Mitteilung von Todesfällen einzelner Mitglieder des Landgrafenhauses genannt wird; in diesem Konvolut gibt es zudem einen Bericht über den Tod des Kellers Hennig Seiler zum Jahre 1603.6) Seiler amtierte als hessischer Keller in Eppstein von 1589 bis 1602 und hatte 1594 und kurz vor seinem Tode Grundstücke in Diedenbergen erworben.7)


  1. HStAD D 4, Nr. 118/5.
  2. Gabriel 62.
Inschrift

Umschrift:

A(NN)O D(OMINI) 1603 DEN 22 / AVGVSTI IST DER EH͜RNHAFT

VORN͜EHM͜E / HER [– – –]a) SEILER / FYRSTLICH͜ER H͜ESSISCH͜ER

KELLERb) DER H͜ERSCH͜AFT EPSTEIN // D(EM) G(OTT) G(NAD)

A(MEN)


  1. Fehlstelle. Sie wird im Begleittext damit erklärt, dass ein „theil des grabsteins unter dem fußtritt des altars ist“. Man konnte den Wortlaut der Grabinschrift erst lesen, als die Grabplatte bei der Neupflasterung des Chores im Jahre 1722 verlegt wurde; der Vorname des Verstorbenen blieb weiterhin unbekannt.
  2. Das Folgende wurde vom Gewährsmann in der 2. Zeile parallel zur Leiste gezeichnet, entweder, weil er sich mit dem Platz verschätzte oder weil der Text dieser Leiste nicht mit Kürzungen versehen und daher im Original zu lang war.

Kommentar:

Nach Kirchenchronik.

Schrift:

Kapitalis3)#Kapitalis


  1. Da der Gewährsmann hier durchgängig Großbuchstaben verwendete, kann von der Originalbeschriftung in Kapitalis ausgegangen werden.
Nachweise

Literatur:

Wappen:

unbekannt · unbekannt

Bearbeitung:

Die Inschriften des Hochtaunus- und des Main-Taunus-Kreises. Gesammelt und bearbeitet von Yvonne Monsees und Rüdiger Fuchs (Die Deutschen Inschriften 97). 2019, Nr. 163.

Zitierweise
„Eppsteinischer Keller Hennig Seiler 1601, Diedenbergen“, in: Grabdenkmäler <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/gdm/id/2473> (Stand: 20.3.2023)