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Südhessisches Flurnamenbuch
Zwinger
- Deutung
- Zu mhd. twingære, twinger, zwinger st. M. in der Bedeutung ‚Raum zwischen Mauer und Burggraben‘, einer Ableitung vom Verb ahd. thwingan, mhd. twingen st. V. ‚zwingen‘. Die Belege beziehen sich wie in Babenhausen und Heppenheim auf Gärten, die dem Stadtgraben vorgelagert sind, oder wie in Lorsch auf eine jüngere Bedeutung ‚Gefängnis‘, in dem die Verurteilten öffentlich zur Schau gestellt wurden1.
- Literatur
- Schützeichel 106, Lexer 2, 1602 f., Baufeld 263; Kluge/Seebold 920; DWB 16, 1267 f.; Zernecke (1991), S. 590, Vielsmeier (1995), S. 552; Rühl (1953), S. 44, Metzendorf (1986), S. 320. 〈für die Seitenangaben sind die im Quellen- und Literaturverzeichnis (PDF) aufgeführten Ausgaben maßgeblich〉
- Vernetzung
- DWB: → zwinger; Lexer: → zwinger; Wörterbuchnetz: → Zwinger
-
1 Fecher (1941), S. 79 f.

