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Südhessisches Flurnamenbuch
Zins
- Deutung
- Zu ahd. mhd. zins st. M. ‚Steuer, Abgabe‘, einer Entlehnung aus lat. c³nsus. Bezeichnet werden abgabepflichtige Flurstücke, die gegen Zins verpachtet wurden.
- Literatur
- Schützeichel 306, Lexer 3, 1126, Baufeld 259; Kluge/Seebold 912; PfälzWb 6, 1623; Dittmaier (1963), S. 355, Vielsmeier (1995), S. 548. 〈für die Seitenangaben sind die im Quellen- und Literaturverzeichnis (PDF) aufgeführten Ausgaben maßgeblich〉
- Vernetzung
- Lexer: → zins; PfälzWb: → zins; Wörterbuchnetz: → Zins

