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Südhessisches Flurnamenbuch
Schube
- Deutung
- Dem Namen der kleinen Grenzflur liegt möglicherweise ein Rechtsausdruck zu Grunde: mhd. schup, schub st. M. ‚Aufschub, Fristverlängerung; das Schieben der Schuld auf einen Anderen durch Beweismittel, sowie das Beweismittel selbst‘. Das Grundstück wäre dann (in einem unbekannten Zusammenhang) Gegenstand eines Rechtsstreits gewesen.
- Literatur
- Lexer 2, 825 f.; DWB 9, 1810 f. 〈für die Seitenangaben sind die im Quellen- und Literaturverzeichnis (PDF) aufgeführten Ausgaben maßgeblich〉
- Vernetzung
- DWB: → schube; Lexer: → schube; Wörterbuchnetz: → Schube

