Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen

Südhessisches Flurnamenbuch

Rentkammer

Deutung
Zu mhd. rentkamer F. ‚Rechnungsbehörde, der die Einziehung von regelmäßigen Einkünften obliegt‘. Der Ertrag des Flurstücks kam der Einrichtung zugute.
Literatur
Lexer 2, 407; DWB 8, 817. ⟨für die Seitenangaben sind die im Quellen- und Literaturverzeichnis (PDF) aufgeführten Ausgaben maßgeblich⟩
Vernetzung
DWB: → rentkammer; Wörterbuchnetz: → Rentkammer