Südhessisches Flurnamenbuch
Rentkammer
- Deutung
- Zu mhd. rentkamer F. ‚Rechnungsbehörde, der die Einziehung von regelmäßigen Einkünften obliegt‘. Der Ertrag des Flurstücks kam der Einrichtung zugute.
- Literatur
- Lexer 2, 407; DWB 8, 817. 〈für die Seitenangaben sind die im Quellen- und Literaturverzeichnis (PDF) aufgeführten Ausgaben maßgeblich〉
- Vernetzung
- DWB: → rentkammer; Wörterbuchnetz: → Rentkammer