Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen
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Südhessisches Flurnamenbuch

Jungfrau

Deutung
Zu ahd. jungfrouwa, mhd. juncvrouwe sw. F. ‚Jungfrau, junge Herrin, Edelfräulein‘. Daneben steht seit dem 14. Jh. die Kurzform Jungfer mit Abschwächung des zweiten Kompositionsglieds. Die Belege beziehen sich teils auf Besitzungen von Nonnenklöstern, etwa wohl in Arheilgen, Gernsheim, teils auf das Appellativ in der Bedeutung ‚unverheiratete Frau‘, das dann in Verbindung mit Madonnenfiguren stehen kann. Die FlN mit dem GT -born stehen möglicherweise in Verbindung mit Vorstellungen von weiblichen Naturgeistern und Quellnymphen1.
Literatur
Müller (1937), S. 18, 217, 548; Schützeichel 178, Lexer 1, 1488, Baufeld 137; Kluge/Seebold 413; DWB 4, 2, 2388 s. u. Jungfrau, 2381 s. u. Jungfer; SHessWb 3, 1012, PfälzWb 3, 1383 f.; Bach 2, § 356; Jung (1985), S. 95, Zernecke (1991), S. 259, Vielsmeier (1995), S. 248 f. ⟨für die Seitenangaben sind die im Quellen- und Literaturverzeichnis (PDF) aufgeführten Ausgaben maßgeblich⟩
Vernetzung
MHFB: → Jungfrau; DWB: → jungfrau · jungfer; PfälzWb: → jungfrau; Wörterbuchnetz: → Jungfrau

1 Christmann (1965), S. 78-81.