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Südhessisches Flurnamenbuch

Heimgraf

Deutung
Als Heimgraf bezeichnete man einen Feldgeschworenen, d. h. einen Geschworenen im Feldgericht oder den vereidigten Feldschreiber.
Literatur
DRWb 5, 613 s. u. Heimgraf u. 3, 477 s. u. Feldgeschworener. ⟨für die Seitenangaben sind die im Quellen- und Literaturverzeichnis (PDF) aufgeführten Ausgaben maßgeblich⟩