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Südhessisches Flurnamenbuch
Gießübel
- Deutung
- Das Wort ist noch in fnhd. giessübel ‚mit einer Falltür versehener Kasten, mit dem Verbrecher zur Strafe ins Wasser getaucht werden; Gefängnisturm‘ erhalten. Möglicherweise erinnern die FlN daher an einen mittelalterlichen Rechtsort. Es handelt sich bei dieser Verwendungsweise aber um eine jüngere Bedeutungsübertragung. Ursprünglich hat wohl ein Kompositum ahd. *gîz-ubili in der Bedeutung ‚Ort, der zeitweilig überflutet wird‘ vorgelegen, das analog zu ahd. driscubili, oberdt. Drischübel ‚Türschwelle‘ gebildet ist. Dann können die FlN auch auf diese ältere Bedeutung zurückgehen.
- Literatur
- DWB 4, 1, 4, 7417 f.; Bach 2, § 182; Keinath (1951), S. 154, Fecher (1941), S. 127 f. 〈für die Seitenangaben sind die im Quellen- und Literaturverzeichnis (PDF) aufgeführten Ausgaben maßgeblich〉
- Vernetzung
- Wörterbuchnetz: → Gießübel

