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Südhessisches Flurnamenbuch

Ablass

Deutung
Zu mhd. abelâz st. M. ‚Ablass‘. Nhd. Ablass ist in der Bedeutung ‚Vorrichtung zur Regulierung von Gewässern‘, speziell ‚Wehr, Schleuse‘, seit Beginn des 15. Jh.s bezeugt. Im Südhess. erscheint das Wort als Bezeichnung für ‚ein kleines Wehr am Mühlteich‘. Vereinzelt kann mit Ablass auch ein Ablassgraben in der Bedeutung ‚künstlich angelegter Entwässerungsgraben‘ bezeichnet worden sein1.
Literatur
Lexer 1, 9, FWB 1, 204 f.; DWB Neub. 1, 480 f.; SHessWb 1, 53 f., PfälzWb 1, 50; Dittmaier (1963), S. 8, Ramge (1979), S. 54. ⟨für die Seitenangaben sind die im Quellen- und Literaturverzeichnis (PDF) aufgeführten Ausgaben maßgeblich⟩
Vernetzung
DWB: → ablasz; PfälzWb: → ablass; Wörterbuchnetz: → Ablass

1 Zernecke (1991), S. 35.