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Südhessisches Flurnamenbuch

Amtmann

Oberamtmann
Deutung
Amtmann, ahd. ambahtman ‚Beamter‘, mhd. ambetman, amtman st. M. ‚der ein Amt zu verwalten hat, Diener‘, erscheint in den FlN in der Bedeutung ‚oberer herrschaftlicher Beamter‘. Der FlN bezieht sich auf Besitz oder Nutzung.
Literatur
Karg-Gasterstädt/Frings 1, 322, Lexer 1, 49, FWB 1, 948 f.; SHessWb 1, 221, PfälzWb 1, 207. ⟨für die Seitenangaben sind die im Quellen- und Literaturverzeichnis (PDF) aufgeführten Ausgaben maßgeblich⟩
Vernetzung
MHFB: → Amtmann; PfälzWb: → amtmann; Wörterbuchnetz: → Amtmann
Referenz
Vgl. Amt.