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Südhessisches Flurnamenbuch
Büttel
- → Vierzehn
- Deutung
- Zu ahd. butil, mhd. bütel st. M. ‚Gerichtsdiener‘. Es handelt sich um Flurstücke, die zur Besoldung des Gerichtsdieners dienten.
- Literatur
- Karg-Gasterstädt/Frings 1, 1568 f., Lexer 1, 401, Baufeld 45; Kluge/Seebold 148; DWB 2, 581; SHessWb 1, 1258 f., PfälzWb 1, 1401 f.; Ramge (1979), S. 94, Zernecke (1991), S. 112, Vielsmeier (1995), S. 97. 〈für die Seitenangaben sind die im Quellen- und Literaturverzeichnis (PDF) aufgeführten Ausgaben maßgeblich〉
- Vernetzung
- DWB: → buettel; PfälzWb: → buettel; Wörterbuchnetz: → Büttel
- Referenz
- Vgl. Bettel.

