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Südhessisches Flurnamenbuch

Bock1

Docken · Donner · Stein1
Deutung
Meist zu ahd. bock, mhd. boc st. M. ‚Rehbock, Schafbock, Ziegenbock‘. Oft handelt es sich um die Bezeichnung für ein Grundstück, das dem gemeindlichen Bockhalter zur Nutzung überlassen wurde. Die zusammengehörigen Bockenfurth-Belege in Mörlenbach, Nieder-Liebersbach und Ober-Liebersbach beziehen sich vielleicht auf Wildwechsel1. Im Bockenturm in Heppenheim erscheint Bock in einer übertragenen Bedeutung ‚schweres sesselartiges Holzgestell, an dem Gefangene festgebunden wurden‘2. Die Zugehörigkeit der Belege aus Biebesheim am Rhein ist nicht sicher, zumal die Bocken-Belege ebenso gut zum PN Bucco, Bocco gehören können oder - nach dem Beleg von 1615 - von einem BesitzerN Bockenheimer (HerkunftsN nach (Groß-, Klein-) Bockenheim, Kr. Kirchheimbolanden, Rheinland-Pfalz oder Bockenheim, Stadt Frankfurt) herzuleiten sind.
Literatur
Förstemann 1, 343 f.; Karg-Gasterstädt/Frings 1, 1249, Lexer 1, 319 f.; Kluge/Seebold 122; DWB 2, 201 f.; SHessWb 1, 975 f., PfälzWb 1, 1057 f.; Dittmaier (1963), S. 35, Ramge (1979), S. 82, Zernecke (1991), S. 92, Vielsmeier (1995), S. 68. ⟨für die Seitenangaben sind die im Quellen- und Literaturverzeichnis (PDF) aufgeführten Ausgaben maßgeblich⟩
Vernetzung
DWB: → bock; PfälzWb: → bock; Wörterbuchnetz: → Bock1
Referenz
Vgl. Bucken.

1 Wagner (1983), S. 586.
2 Metzendorf (1986), S. 288.