Südhessisches Flurnamenbuch
Zugemacht
- Deutung
- Zugemacht ist Partizip 2 zum schwachen Verb mhd. zuomachen ‚zurechtmachen, rüsten‘; hier aber im dialektalen Sprachgebrauch im Sinne von ‚geschlossen‘. Die Namen verweisen dann auf rechtlich unzugängliche Stücke.
- Literatur
- Lexer 3, 1185; Dussel (1935), S. 121. 〈für die Seitenangaben sind die im Quellen- und Literaturverzeichnis (PDF) aufgeführten Ausgaben maßgeblich〉
- Vernetzung
- Wörterbuchnetz: → Zugemacht
- Referenz
- Vgl. Irrgemacht.