Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen

Südhessisches Flurnamenbuch

Zugemacht

Deutung
Zugemacht ist Partizip 2 zum schwachen Verb mhd. zuomachen ‚zurechtmachen, rüsten‘; hier aber im dialektalen Sprachgebrauch im Sinne von ‚geschlossen‘. Die Namen verweisen dann auf rechtlich unzugängliche Stücke.
Literatur
Lexer 3, 1185; Dussel (1935), S. 121. ⟨für die Seitenangaben sind die im Quellen- und Literaturverzeichnis (PDF) aufgeführten Ausgaben maßgeblich⟩
Vernetzung
Wörterbuchnetz: → Zugemacht
Referenz
Vgl. Irrgemacht.