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Südhessisches Flurnamenbuch
Zentgraf
- Deutung
- Zu ahd. centegraue, mhd. zentgrâve sw. M. ‚Zentgraf‘, einer Bildung mit dem BT ahd. mhd. zent st. F. ‚Gerichtsbezirk‘. Der Zentgraf ist der Vorsitzende des Zentgerichts. Die Namen beziehen sich auf Nutzungsrechte.
- Literatur
- Starck/Wells 758, Lexer 3, 1059; Kluge/Seebold 907; DWB 15, 636; Dittmaier (1963), S. 354 f. 〈für die Seitenangaben sind die im Quellen- und Literaturverzeichnis (PDF) aufgeführten Ausgaben maßgeblich〉
- Vernetzung
- DWB: → zentgraf; Wörterbuchnetz: → Zentgraf
- Referenz
- Vgl. Zehnt, Zent.

