Südhessisches Flurnamenbuch
Wittum
- → Pfarrer
- Deutung
- Zu ahd. widamo, mhd. wideme, widem sw. st. M. st. F., hier in der Bedeutung ‚Dotierung einer Kirche, bes. die Grundstücke und dann auch die Grundstücke und Gebäude selbst, bes. der Pfarrhof‘. In Anlehnung an das Suffix -tum entstehen im 15., 16. Jh. Varianten wie Widum und Witthumb. Die Formen mit der Schreibung .-tt-- im Inlaut dürften sich aber besonders durch das Vorbild von fnhd. witwe - über den Einfluss der zweiten Bedeutung ‚Brautgabe‘ für Wittum - vermehrt haben. Die FlN weisen in der Regel auf kirchlichen Grundbesitz hin. So liegt in Verbindung mit dem GT -hof mhd. widemhof ‚Pfarrhof‘ zu Grunde; in Verbindung mit -hube, mhd. widemhuobe, kann aber auch weltlicher Besitz namengebend gewesen sein.
- Literatur
- Starck/Wells 722, Lexer 3, 821 f., Baufeld 247; Kluge/Seebold 895; DWB 14, 2, 830; PfälzWb 6, 1421; Bach 2, § 394; Dittmaier (1963), S. 348, Ramge (1979), S. 301, Zernecke (1991), S. 577. 〈für die Seitenangaben sind die im Quellen- und Literaturverzeichnis (PDF) aufgeführten Ausgaben maßgeblich〉
- Vernetzung
- DWB: → wittum; PfälzWb: → wittum; Wörterbuchnetz: → Wittum