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Südhessisches Flurnamenbuch

Wild2

Gewesen
Deutung
Zu ahd. wild, mhd. wilt st. N. ‚wildes Tier‘. Der Name erscheint meist in Komposita wie Wildacker ‚Acker, der in einem freien Feld oder in einem Revier oder Wildpark zur Äsung des Wildes angelegt und bestellt wird‘, Wildscheuer ‚Platz im Wald zur Fütterung des Wildes im Winter‘ oder Wildzaun ‚Umzäunung für oder gegen das Wild‘. Die Belege aus Lampertheim, Lorsch und Viernheim beziehen sich auf den Forst Wildbahn bei Lampertheim, Kr. Bensheim, der resthaft im Namen erhaltene Lorscher Wildbann1. Hier führt der Name auf Wildbann ‚Wildhegung, Jagdbezirk‘, ahd. wildpan, mhd. wiltban st. M. zurück. Die dentalhaltigen Varianten wie Wildbandt (Lampertheim) dürften aus mhd. wildbanten st. M., einer Pluralform von wildbann entstanden sein. Der Name Wildhof aus Offenbach am Main erinnert hingegen an einen gleichnamigen Hof des Deutschen Ordens zu Sachsenhausen.
Literatur
Müller (1937), S. 749 f. s. u. Wildbahn, 750 s. u. Wildhof; Schützeichel 323, Lexer 3, 893; Kluge/Seebold 890; DWB 14, 2, 1 f., 37 s. u. Wildacker, 40 s. u. -bahn, 43 s. u. -bann, 118 s. u. -scheuer u. 133 s. u. -zaun; PfälzWb 6, 1345; Bach 2, § 372; Dittmaier (1963), S. 342, Ramge (1979), S. 299, Vielsmeier (1995), S. 533. ⟨für die Seitenangaben sind die im Quellen- und Literaturverzeichnis (PDF) aufgeführten Ausgaben maßgeblich⟩
Vernetzung
DWB: → wildacker · wildbahn · wildbann · wildscheuer · wildzaun; PfälzWb: → wild; Wörterbuchnetz: → Wild2
Referenz
Vgl. Wild1.

1 Gockel (1970), S. 72-87.