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Südhessisches Flurnamenbuch
Vogtei
- Deutung
- Vogtei, mhd. vogetîe st. F. ‚Amtsbesitz und Wohnung eines Vogtes‘ ist Ableitung vom Substantiv Vogt in Analogie zum Muster Abt Abtei. Der Vogteischreiber ist Schreiber in der Kanzlei eines Vogtes. Die FlN bezeichnen Besitz- oder Nutzungsverhältnisse.
- Literatur
- Lexer 3, 430 f.; Pfeifer 2, 1521; DWB 12, 2, 446 f.; PfälzWb 2, 1491; Bach 2, § 380; Dittmaier (1963), S. 327. 〈für die Seitenangaben sind die im Quellen- und Literaturverzeichnis (PDF) aufgeführten Ausgaben maßgeblich〉
- Vernetzung
- DWB: → vogtei; PfälzWb: → vogtei; Wörterbuchnetz: → Vogtei

