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Südhessisches Flurnamenbuch

Vogeler

Deutung
Die Belege aus Arheilgen gehören zum FamN Vogler, der dort bezeugt ist1. Ebenso die übrigen, wenn sie nicht direkt auf die zu Grunde liegende Tätigkeitsbezeichnung ahd. fogelâre, mhd. vogelære, vogeler st. M. ‚Vogelfänger‘ bezogen sind.
Literatur
Gottschald 508; Schützeichel 137, Lexer 3, 425 f., Baufeld 92; Pfeifer 2, 1520; DWB 12, 2, 435; SHessWb 2, 836; Bach 2, § 221.1a. ⟨für die Seitenangaben sind die im Quellen- und Literaturverzeichnis (PDF) aufgeführten Ausgaben maßgeblich⟩
Vernetzung
DWB: → vogeler; Lexer: → vogeler; Wörterbuchnetz: → Vogeler
Referenz
Vgl. Vogel (Rembrücken).

1 Frey (1940), S. 57.