Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen
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Südhessisches Flurnamenbuch

Sal1

Körn · Korn
Deutung
Die FlN gehören zu ahd. mhd. sal st. M. ‚Haus‘ und beziehen sich in der Regel auf den Herrenhof und das dazu gehörige Gut. Hinzu können Übergaberechte kommen, soweit ahd. sala F. ‚Übertragung; das Übertragene‘, mhd. sal st. M. ‚Gut, Vermächtnis‘, sal, sale st. F. ‚rechtliche Übergabe eines Gutes‘ als Grundlage für die Namengebung diente. In Leeheim liegt der Saalgarten in der Nähe des Kammerhofs (s. d.).
Literatur
Schützeichel 243, Lexer 2, 575 f. u. 582 f.; DWB 8, 1696; Bach 2, § 393; Dittmaier (1963), S. 254, Ramge (1979), S. 250, Zernecke (1991), S. 435. ⟨für die Seitenangaben sind die im Quellen- und Literaturverzeichnis (PDF) aufgeführten Ausgaben maßgeblich⟩
Vernetzung
DWB: → sal; Lexer: → sal; Wörterbuchnetz: → Sal1
Referenz
Vgl. Sal2.