Südhessisches Flurnamenbuch
Richtplatz
- Deutung
- Als Richtplatz bezeichnete man entweder einen ‚Platz, auf dem Gericht gehalten wird‘ (zu mhd. rihte, riht st. N., fnhd. richt(e) ‚Gericht‘), oder einen ‚Platz, auf dem Verbrecher hingerichtet werden‘.
- Literatur
- Lexer 2, 433, Götze 177; DWB 8, 901. 〈für die Seitenangaben sind die im Quellen- und Literaturverzeichnis (PDF) aufgeführten Ausgaben maßgeblich〉
- Vernetzung
- DWB: → richtplatz; Wörterbuchnetz: → Richtplatz
- Referenz
- Vgl. Gericht.