Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen
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Südhessisches Flurnamenbuch

Prior

Deutung
Zu mhd. prîor st. M. ‚Klostervorsteher, Vertreter des Abts‘, einer Übernahme von gleichbedeutend mittellat. prior, eigentlich ‚der Erste, Vordere‘. Die FlN beziehen sich auf geistlichen Besitz, in Geinsheim wohl auf einen Prior des Klosters Jakobsberg.
Literatur
Müller (1937), S. 215; Lexer 2, 296; Pfeifer 2, 1043; DWB 7, 2132, DFWB 2, 665 f.; SHessWb 1, 1120, PfälzWb 1, 1230. ⟨für die Seitenangaben sind die im Quellen- und Literaturverzeichnis (PDF) aufgeführten Ausgaben maßgeblich⟩
Vernetzung
DWB: → prior; Lexer: → prior; PfälzWb: → prior; Wörterbuchnetz: → Prior