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Südhessisches Flurnamenbuch

Pfaffe

Fünf
Deutung
Zu ahd. phaffo, mhd. pfaffe sw. M. ‚Priester, Geistlicher‘, einer Entlehnung aus griech. papás ‚Kleriker‘. Pfaffe erscheint in den FlN als Bezeichnung für den Weltgeistlichen oder für den im Kloster lebenden Mönch. Die Erträge aus den Grundstücken waren Teil ihrer wirtschaftlichen Ausstattung. Die Namen Pfaffenpfad und Pfaffenweg verweisen in der Regel auf die häufige Benutzung durch einen Pfarrer. Pfaffenstein-Namen erinnern zumeist an Grenzsteine eines geistlichen Besitzes.
Literatur
Schützeichel 231, Lexer 2, 220, Kluge/Seebold 623; DWB 7, 1584 f.; SHessWb 1, 765 f., PfälzWb 1, 781 f.; Bach 2, § 357; Ramge (1979), S. 228, Zernecke (1991), S. 393 f., Vielsmeier (1995), S. 370 f. ⟨für die Seitenangaben sind die im Quellen- und Literaturverzeichnis (PDF) aufgeführten Ausgaben maßgeblich⟩
Vernetzung
MHFB: → Pfaffe; DWB: → pfaffe; PfälzWb: → pfaffe; Wörterbuchnetz: → Pfaffe
Referenz
Vgl. Pfarr.