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Südhessisches Flurnamenbuch

Pacht

Patershäuser
Deutung
Pacht ‚Vertrag, Steuer, Zins‘, mhd. phahte, phaht, pacht st. F. ‚Zins, Pacht, Recht, Abgabe von einem Zinsgut‘ ist entlehnt aus spätlat. pacta ‚Vertrag, Steuer‘. Im Mhd. stehen das ältere lautverschobene phacht und mitteldt. pacht nebeneinander. Die verschobene Form erlischt in der Schriftsprache im 18. Jh. Es handelt sich um Grundstücke, für die Pacht in Naturalien oder Geld gezahlt werden mußte.
Literatur
Lexer 2, 195 u. 222 f.; Kluge/Seebold 607; DWB 7, 1395 f.; SHessWb 1, 524 f.; PfälzWb 1, 507; Dittmaier (1963), S. 220. ⟨für die Seitenangaben sind die im Quellen- und Literaturverzeichnis (PDF) aufgeführten Ausgaben maßgeblich⟩
Vernetzung
DWB: → pacht; Lexer: → pacht; PfälzWb: → pacht; Wörterbuchnetz: → Pacht