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Südhessisches Flurnamenbuch
Mahl
- Deutung
- Zu ahd. mahal, mhd. mahel st. N. ‚Gericht, Gerichtsstätte‘. Die Namen erinnern an alte Gerichtsorte, die vielfach auf Anhöhen angelegt wurden. Der Name in Ober-Klingen wechselt in der Schreibung zwischen aa und eie, sodass der BT auch mhd. mûle, mîl st. F. ‚Meile‘ sein könnte1.
- Literatur
- Schützeichel 205, Lexer 1, 2010 s. u. mahel, Baufeld 165; Kluge/Seebold 532 s. u. Mahel 2, 311 s. u. Gemahl; DWB 6, 1452; Dittmaier (1963), S. 195, Ramge (1979), S. 203, Zernecke (1991), S. 333 f. 〈für die Seitenangaben sind die im Quellen- und Literaturverzeichnis (PDF) aufgeführten Ausgaben maßgeblich〉
- Vernetzung
- DWB: → mahl; Lexer: → mahel; Wörterbuchnetz: → Mahl
-
1 Großkopf (1994), S. 136.

