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Südhessisches Flurnamenbuch

Mahl

Deutung
Zu ahd. mahal, mhd. mahel st. N. ‚Gericht, Gerichtsstätte‘. Die Namen erinnern an alte Gerichtsorte, die vielfach auf Anhöhen angelegt wurden. Der Name in Ober-Klingen wechselt in der Schreibung zwischen aa und eie, sodass der BT auch mhd. mûle, mîl st. F. ‚Meile‘ sein könnte1.
Literatur
Schützeichel 205, Lexer 1, 2010 s. u. mahel, Baufeld 165; Kluge/Seebold 532 s. u. Mahel 2, 311 s. u. Gemahl; DWB 6, 1452; Dittmaier (1963), S. 195, Ramge (1979), S. 203, Zernecke (1991), S. 333 f. ⟨für die Seitenangaben sind die im Quellen- und Literaturverzeichnis (PDF) aufgeführten Ausgaben maßgeblich⟩
Vernetzung
DWB: → mahl; Lexer: → mahel; Wörterbuchnetz: → Mahl

1 Großkopf (1994), S. 136.