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Südhessisches Flurnamenbuch

Bannholz

Aschbach(er) · Kirschhäuser · Ober · Schenk · Siedelsbrunner · Unter · Zeller1
Deutung
Zu mhd. banholz st. N. ‚Bannforst‘, das als Kompositum zu ahd. ban, mhd. ban st. M. in der Bedeutung ‚Verbot bei Strafe, Gerichtsbarkeit und deren Gebiet‘ gehört. Die FlN beziehen sich auf herrschaftlichen Wald, der der allgemeinen Nutzung entzogen ist.
Literatur
Lexer 1, 122, FWB 2, 1858 f.; DWB 1, 1117; PfälzWb 1, 558; Vielsmeier (1995), S. 53 f. ⟨für die Seitenangaben sind die im Quellen- und Literaturverzeichnis (PDF) aufgeführten Ausgaben maßgeblich⟩
Vernetzung
DWB: → bannholz; PfälzWb: → bannholz; Wörterbuchnetz: → Bannholz
Referenz
Vgl. Bann · Baum (Gorxheim) · Bömels.