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Südhessisches Flurnamenbuch
Bannholz
- → Aschbach(er) · Kirschhäuser · Ober · Schenk · Siedelsbrunner · Unter · Zeller1
- Deutung
- Zu mhd. banholz st. N. ‚Bannforst‘, das als Kompositum zu ahd. ban, mhd. ban st. M. in der Bedeutung ‚Verbot bei Strafe, Gerichtsbarkeit und deren Gebiet‘ gehört. Die FlN beziehen sich auf herrschaftlichen Wald, der der allgemeinen Nutzung entzogen ist.
- Literatur
- Lexer 1, 122, FWB 2, 1858 f.; DWB 1, 1117; PfälzWb 1, 558; Vielsmeier (1995), S. 53 f. 〈für die Seitenangaben sind die im Quellen- und Literaturverzeichnis (PDF) aufgeführten Ausgaben maßgeblich〉
- Vernetzung
- DWB: → bannholz; PfälzWb: → bannholz; Wörterbuchnetz: → Bannholz
- Referenz
- Vgl. Bann · Baum (Gorxheim) · Bömels.

