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Südhessisches Flurnamenbuch
Landgraf
- Deutung
- Zu ahd. lantgrâvio, mhd. lantgrâve sw. M. ‚königlicher Richter und Verwalter eines Landes, Landgraf‘. Es handelt sich um Anlagen und Besitz der hess. Landgrafen.
- Literatur
- Starck/Wells 361, Lexer 1, 1824; DWB 6, 118; SHessWb 4, 111, PfälzWb 4, 756. 〈für die Seitenangaben sind die im Quellen- und Literaturverzeichnis (PDF) aufgeführten Ausgaben maßgeblich〉
- Vernetzung
- DWB: → landgraf; PfälzWb: → landgraf; Wörterbuchnetz: → Landgraf

