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Südhessisches Flurnamenbuch
Küsterei
- Deutung
- Zu mhd. kusterîe st. F. ‚Verwaltung eines Küsters‘, rhein. Küsterei auch ‚Haus des Küsters‘. Es dürfte sich um ein Besoldungsstück eines Küsters handeln.
- Literatur
- Lexer 1, 1802; DWB 5, 2881; RheinWb 4, 1788; Dittmaier (1963), S. 174 f. 〈für die Seitenangaben sind die im Quellen- und Literaturverzeichnis (PDF) aufgeführten Ausgaben maßgeblich〉
- Vernetzung
- DWB: → kuesterei; RheinWb: → kuesterei; Wörterbuchnetz: → Küsterei
- Referenz
- Vgl. Kustus.

