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Südhessisches Flurnamenbuch
Kaplanei
- Deutung
- Zu fnhd. caplaney ‚Amt, auch Wohnung eines Kaplans‘, entlehnt aus mittellat. cappelania ‚Kirchenpfründe eines Kaplans‘. Wie bei den Kaplan-Namen (s. d.) handelt es sich um kirchlichen Grundbesitz, aus dessen Erträgen der Kaplan besoldet wurde.
- Literatur
- SHessWb 3, 1098. 〈für die Seitenangaben sind die im Quellen- und Literaturverzeichnis (PDF) aufgeführten Ausgaben maßgeblich〉
- Vernetzung
- MHFB: → Kaplanei

