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Südhessisches Flurnamenbuch

Kaplan

Deutung
Zu ahd. mhd. kappelân, kaplân st. M. ‚Kaplan‘, einer Entlehnung aus mittellat. capellanus ‚Geistlicher an einer Kapelle‘. Es handelt sich um kirchlichen Grundbesitz, aus dessen Erträgen der Kaplan besoldet wurde. In Unter-Schönmattenwag kann auch der FamN Kaplan vorliegen.
Literatur
Gottschald 281; Starck/Wells 321, Lexer 1, 1514; Kluge/Seebold 425; DWB 2, 605 s. u. Capellan; DRWb 7, 401 f; SHessWb 3, 1098, PfälzWb 4, 54. ⟨für die Seitenangaben sind die im Quellen- und Literaturverzeichnis (PDF) aufgeführten Ausgaben maßgeblich⟩
Vernetzung
MHFB: → Kaplan; DWB: → capellan; Lexer: → kaplan; PfälzWb: → kaplan; Wörterbuchnetz: → Kaplan
Referenz
Vgl. Kaplanei.