Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen
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Südhessisches Flurnamenbuch

Kanzler

Deutung
Wo nicht zum FamN Kanzler, dort zu der zu Grunde liegenden Tätigkeitsbezeichnung ahd. kanzellâri, mhd. kanzelære st. M. ‚Hofbeamter, Sekretär, Vorsteher von Behörden‘, einer Entlehnung aus lat. cancellarius.
Literatur
Gottschald 280; Starck/Wells 321, Lexer 1, 1511; Kluge/Seebold 424; DWB 5, 181; SHessWb 3, 1092. ⟨für die Seitenangaben sind die im Quellen- und Literaturverzeichnis (PDF) aufgeführten Ausgaben maßgeblich⟩
Vernetzung
DWB: → kanzler; Wörterbuchnetz: → Kanzler