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Südhessisches Flurnamenbuch

Abtei

Deutung
Zu ahd. abbateia, mhd. aptei st. F. ‚Abtei‘, einer Entlehnung aus mittellat. abbātia. Als FlN ist Abtei hier auf das Kloster Seligenstadt und dessen Besitz bezogen, so der Wald der geheiszen ist die Aptie in Babenhausen. Der rezente Beleg in Eppertshausen bezeichnet ursprünglich dasselbe Waldstück, das der Abt von Seligenstadt 1356 verkauft hat1.
Literatur
Karg-Gasterstädt/Frings 1, 12, Lexer 1, 1, FWB 1, 431 f.; DWB Neub. 1, 1123 f.; Vielsmeier (1995), S. 29. ⟨für die Seitenangaben sind die im Quellen- und Literaturverzeichnis (PDF) aufgeführten Ausgaben maßgeblich⟩
Vernetzung
DWB: → abtei; Wörterbuchnetz: → Abtei

1 Müller (1937), S. 38; Körner (1998), S. 36.