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Südhessisches Flurnamenbuch

Hochgericht

Deutung
Zu mhd. hôchgerihte st. N. ‚peinliches Gericht; die Richtstätte‘. Die Namen deuten auf alte Richtstätten hin; gewöhnlich handelt es sich um die früheren Standorte von Galgen.
Literatur
Lexer 1, 1315; DWB 4, 2, 1618; SHessWb 3, 626, PfälzWb 3, 1103; Ramge (1979), S. 156, Zernecke (1991), S. 243, Vielsmeier (1995), S. 222. ⟨für die Seitenangaben sind die im Quellen- und Literaturverzeichnis (PDF) aufgeführten Ausgaben maßgeblich⟩
Vernetzung
DWB: → hochgericht; PfälzWb: → hochgericht; Wörterbuchnetz: → Hochgericht
Referenz
Vgl. Galgen · Gericht · Hals.