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Südhessisches Flurnamenbuch

Gegraben

Deutung
Gegraben ist Partizip 2 zum starken Verb ahd. mhd. graben. Dabei zeigen die Belege von 1346 und 1516 den Übertritt zur Flexion der schwachen Verben. Durch Graben und Hacken wurde das Ödland kultiviert.
Literatur
Karg-Gasterstädt/Frings 4, 388 f., Lexer 1, 783 u. 1, 1064; Ramge (1979), S. 130 s. u. Grab. ⟨für die Seitenangaben sind die im Quellen- und Literaturverzeichnis (PDF) aufgeführten Ausgaben maßgeblich⟩
Vernetzung
Lexer: → gegraben; Wörterbuchnetz: → Gegraben
Referenz
Vgl. Graben (Zwingenberg).