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Südhessisches Flurnamenbuch

Anrain

Deutung
Zu nhd. Anrain ‚steiler Feldrain zwischen zwei terrassenförmig am Hang hinziehenden Äckern‘, fnhd. anrain ‚Grenzrain, begrenzende Böschung, Gebietsgrenze; Grenzgebiet, angrenzendes Grundstück‘. Anlautendes /ɑ/ in Anrain erscheint zumeist zu /o/ oder /u/ gehoben, bemerkenswert früh in Ginsheim-Gustavsburg und Trebur, sofern der Beleg als ‚See am Anrain‘ zu verstehen ist. In Bischofsheim und Ginsheim-Gustavsburg erfolgte Umdeutung zu Aar (s. d.). Die Raine markieren, zumindest im Odenwald, zugleich Grenzen von Huben1. Die historischen Belege aus Bonsweiher, Gadern, Kocherbach, Litzelbach, Mümling-Grumbach und Weiher gehören offenbar zusammen.
Literatur
FWB 1, 1362; SHessWb 1, 280; DRWb 1, 700. ⟨für die Seitenangaben sind die im Quellen- und Literaturverzeichnis (PDF) aufgeführten Ausgaben maßgeblich⟩
Vernetzung
MHFB: → Anrain

1 Reutter (1979), S. 47.