Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen
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Hessen im 19. und 20. Jahrhundert

Einführung des Gesetzes über die Maß- und Gewichtsordnung, 1. Januar 1872

Die Bestimmungen des Gesetzes des Norddeutschen Bundes zur Vereinheitlichung von Maßeinheiten galt auch im Kaiserreich und trat mit dem 1. Januar 1872 in Kraft. Nicht nur in der Schule, sondern auch in allen anderen Bereichen des öffentlichen und privaten Lebens fanden die neuen Maße und Gewichte Anwendung. Beispielsweise galt es für die Kataster die Grundstücksflächen in Quadratmeter umzurechnen oder auch die Gläser in Wirtshäusern auf Liter zu eichen. Es gab amtliche Alternativbezeichnungen, von denen manche auch heute noch verwendet werden: 1 m = 1 Stab, 1 cm = 1 Neu-Zoll, 1 mm = 1 Strich, 100 m² = 1 Ar, 1 l = 1 Kanne; 0,5 l = 1 Schoppen), 1 t (Tonne) = 1.000 kg, 50 kg = 1 Zentner.
(CS)

Belege
Weiterführende Informationen
Empfohlene Zitierweise
„Einführung des Gesetzes über die Maß- und Gewichtsordnung, 1. Januar 1872“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/edbx/id/7684> (Stand: 24.11.2025)
Ereignisse im Dezember 1871 | Januar 1872 | März 1872
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