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Hessen im 19. und 20. Jahrhundert

Neues Brandschutzgesetz im Landtag angenommen, 9. Mai 1951
Einstimmig nimmt der Hessische Landtag das neue Brandschutzgesetz an. Brandschutz und Katastrophendienst liegen nun in den Händen der kommunalen Selbstverwaltungen.
(MB)
- Belege
- Frankfurter Allgemeine Zeitung, 10.5.1951, S. 1
- Weiterführende Informationen
- Empfohlene Zitierweise
- „Neues Brandschutzgesetz im Landtag angenommen, 9. Mai 1951“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/edbx/id/3811> (Stand: 13.8.2024)
