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Hessen im 19. und 20. Jahrhundert

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Bundesarbeitsgericht in Kassel stärkt Gleichberechtigung in Tarifverträgen, 23. März 1957

Das Bundesarbeitsgericht in Kassel stellt fest, dass das Gleichberechtigungsgesetz auch beim Abschluss von Tarifverträgen gilt. Dementsprechend sind tarifliche Bestimmungen, die für Frauen bei gleicher Tätigkeit einen geringeren Lohn vorsehen als für Männer, nichtig.
(OV)

Belege
Empfohlene Zitierweise
„Bundesarbeitsgericht in Kassel stärkt Gleichberechtigung in Tarifverträgen, 23. März 1957“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/edbx/id/2754> (Stand: 13.8.2024)
Ereignisse im Februar 1957 | März 1957 | April 1957
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